Teilnehmerkreis Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. § 57 Absatz 1 und 2 SGB III sowie § 59 SGB III gelten entsprechend; § 59 Absatz 2 SGB III gilt auch für die ausbildungsvorbereitende Phase. InhalteRead more