Anmeldung von Strom, Gas, Wasser, Telefon und Rundfunkgebühren
Aufgrund einer Gesetzesänderung kann es ab 2017 zu Änderungen bei den Leistungen für die Strom-, Wärme- und Wasserversorgung seitens Ihres Leistungsträgers kommen. Bitte erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrem Sachbearbeiter über die aktuellen Bestimmungen.
In der Regel meldet der Vermieter die Versorgung mit Wasser an, um die Stromversorgung müssen Sie sich normalerweise selbst bemühen. Die Stromanbieter unterscheiden sich in Angebot und Preis stark. Vergleichen lohnt sich also! Fragen Sie Ihren Vermieter, ob Sie sich auch um die Wärmeversorgung kümmern müssen.
Für den Kontakt in die Heimat ist ein Telefon- und Internetanschluss wichtig. Auch hier gibt es viele verschiedene Anbieter. Ein Vertrag sollte nie am Telefon abgeschlossen werden. Am besten lassen Sie sich in einem Laden vor Ort beraten und lesen sich das Angebot noch einmal in Ruhe zu Hause durch.
Für die Benutzung von Radio, Fernsehen und Internet müssen für den öffentlichen Rundfunkgebühren bezahlt werden, unabhängig davon, ob es in der Wohnung ein Radio oder einen Fernseher gibt. Wenn Sie Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter erhalten, müssen Sie diese Beiträge nicht zahlen. Die Gebührenbefreiung erhalten Sie mit Ihrem Leistungsbescheid. Diese Befreiungsbescheinigung müssen Sie im Original an ARD, ZDF Deutschlandradio weitergeben.