Ja, der vorliegene Aufenthaltstitel erlaubt es Ihnen eine Ausbildung zu beginnen!
Als nächstes ist es wichtig heruaszufinden ob ein anerkannter Schulabschluss, Studienabschluss oder Berufsabschluss vorliegt.
Ein Abschluss liegt vor, und dieser wurde bereits von der zuständigen Behörde in Deutschland anerkannt.
Es liegt leider kein Abschluss vor, oder bestehende Abschlüsse wurden noch nicht von der jeweiligen Stelle anerkannt.