Formulare bei Ihrem Leistungsträger abholen
Die Miete für eine angemessene Wohnung wird von Ihrem Leistungsträger*bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt. Angemessen ist eine Wohnung, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllt (dazu im Folgenden mehr).
Damit die Miete berücksichtigt werden kann, müssen Sie eine Bescheinigung über ein Mietangebot von Ihrem zukünftigen Vermieter ausfüllen und von Ihrem Leistungsträger bestätigen lassen, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben. Hierbei handelt es sich nicht um eine Kostenübernahmeerklärung, sondern nur um eine Prüfung der Angemessenheit.
Für das Jobcenter müssen Sie zusätzlich einen Antrag auf Zusicherung der Kosten für die neue Unterkunft stellen. Am besten, Sie besorgen die nötigen Formulare gleich zu Beginn bei Ihrem Sachbearbeiter.
- Sie erhalten Ihre Leistungen vom Sozialamt:
Die Bescheinigung über ein Mietangebot können Sie entweder beim Sozialamt Fachdienst Wohnen oder in der Sprechstunde des Sozialarbeiters in Ihrer Unterkunft abholen.
- Sie erhalten Ihre Leistungen vom Jobcenter:
Die entsprechenden Bescheinigungen erhalten Sie von Ihrem Sachbearbeiter in der jeweiligen Jobcenter-Filiale.
Kontakt:
Sozialamt -Finanzen, Objektverwaltung und zentrales Wohnraummanagement
Luisenstraße 11-13, 44137 Dortmund
Mo, Di, Do und Fr: 8.00 – 11.30 Uhr
Es kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden
Jobcenter-Filialen
Steinstraße 39, 44147 Dortmund
Königshof 1, 44147 Dortmund
Am Kaiserhain 1, 44139 Dortmund
Mo, Di, Fr: 7.30 – 12.30 Uhr, Do 7.30 – 18.00 Uhr
*Ihr Leistungsträger ist das Amt, von dem Sie jeden Monat Geld erhalten, also entweder das Sozialamt oder das Jobcenter.