Mit Hilfe dieser Tabelle können Sie herausfinden, ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen. Am Ende der Tabelle finden Sie Informationen über die weiteren Schritte, abhängig vom Ergebnis.
Aufenthaltstitel
Aufenthaltsgestattung und Duldung mit Voraufenthalt länger als 3 Monate und kürzer als 4 Jahre.
Aufenthaltsgestattung und Duldung mit Voraufenthalt länger als 4 Jahre
Aufenthaltserlaubnis § 23 Abs. 1 AufenthG oder § 23 a AufenthG oder § 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG
Aufenthaltserlaubnis § 25 Abs. 1 und 2 AufenthG oder § 23 Abs. 2 AufenthG oder § 25 a AufenthG oder § 25 b AufenthG
Aufenthaltsgestattung kürzer als 3 Monate
Duldung mit Voraufenthalt kürzer als 3 Monate
Duldung mit Versagung der Erlaubnis
Erwerbstätigkeit
Ja: Erlaubnis auf Antrag § 32 Abs. 5 BeschV. Ausnahme: Duldung mit Arbeitsverbot sowie Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten die nach dem 31.08.2015 einen Asylantrag gestellt haben.
Ja: gestattet ohne Zustimmung der BA § 32 Abs. 3 und 4 BeschV. Ausnahme: Duldung mit Arbeitsverbot sowie Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten die nach dem 31.08.2015 einen Asylantrag gestellt haben.