Ummelden
Sobald Sie aus der Übergangseinrichtung oder aus einer von der Stadt zur Verfügung gestellten Wohnung in eine Privatwohnung umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei den Bürgerdiensten International ummelden. Reichen Sie dort gleichzeitig auch die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung ein.
Ihre aktuelle Adresse müssen Sie außerdem immer folgenden Stellen direkt mitteilen:
- Ihrem Leistungsträger (Sozialamt bzw. Jobcenter),
- der Ausländerbehörde,
- dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- sowie bei laufenden Verfahren dem zuständigen Gericht(zum Beispiel dem Verwaltungsgericht, wenn Sie einen Widerspruch eingelegt haben).
Liegen Ämtern veraltete Daten vor, kann es sein, dass Sie keine Geldleistungen bekommen oder Ihr Asylantrag abgelehnt wird.
Kontakt
Bürgerdienste International
Zugang erfolgt über Berswordthalle, Eingang Kleppingstraße 37, 44137 Dortmund
Stadthaus Dortmund, Gebäudeteil C
Tel. 0231-50 271 32
Mo, Di und Do: 7.30 – 12.00 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung